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§ 1 und § 2 der Satzung des DRK

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§ 1 - Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände,Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Güstrow e. V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität.

Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisver­band Güstrow e. V. sowie deren Mitglieder verbindlich.
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationa­len Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Güstrow e. V. ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. Der Kreisverband Güstrow ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordneten Verbänden, Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaf­ten und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Altkreises Güstrow (Gebiet des Landkreises Güstrow unmittelbar vor der Kreisgebietsreform 2011 ), mit den amtsfreien Gemeinden Güstrow und Teterow und den Amtern Bützow-Land, Gnoien, Güstrow-Land, Krakow am See, Laage und Mecklenburgische Schweiz.

(4) Als Mitglied des Deutsches Rotes Kreuz Landesverbandes Mecklenburg­Vorpommern e. V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Güstrow e. V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Kreisverbandes und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Güstrow e. V. ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbes­serung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzu­wirken.

(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendver­band des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungs­arbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugend­rotkreuz des Kreisverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisverband.

§ 2 - Aufgaben

 (1) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Güstrow e. V. stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 34) folgende Aufgaben.

  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen,
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung,
  • Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
  • Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände,
  • Durchführung der Blutspendetermine und Betreuung der Blutspender,
  • Suchdienst und Familienzusammenführung,
  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u. a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten,wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe.

Er fördert die satzungsgemäße Aus-, Fort- und Weiterbildung seiner Mitglieder und Mitarbeiter wie auch der Bevölkerung.

(2) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,
  • die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
  • die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
  • die Vermittlung von Familienschriftwechseln.

(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Güstrow e. V. wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.

In Erfüllung der vorgenannten Aufgaben erbringt der Kreisverband im Wesentlichen folgende Leistungen, wobei die Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts, insbesondere die der §§ 68, 66 oder 65 AO, erfüllt sein müssen:

Angebote des Seniorenbüros und des Seniorensportes, Fahrdienste, hauptsächlich für behinderte und ältere Menschen, Essen auf Rädern, Haus - Notruf -Dienste in Mecklenburg-Vorpommern,  Kleiderkammern, Sozialstationen, Betreute Wohnformen für Senioren, Pflegeheime, Angebote der Familienbildungsstätte, Beratungsangebote, u.a. für Schuldner, Schwangere und Migranten, Schulsozialarbeit, ambulante und stationäre Jugendhilfe, Straffälligenhilfe, Kindertageseinrichtungen, offene Jugendtreffs, Ferienangebote für Jugendliche, Durchführung des Rettungsdienstes, Erste - Hilfe - Ausbildungsprogramm, Kreisnachforschungsstelle, Bereitschaften, Wasserwacht , Jugendrotkreuz, Unterstützung bei der Blutspende, Auslandshilfe u.a.m.

Der Kreisverband fördert die Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliederungen und deren Mitglieder. Ihm obliegt die Vertretung der Ortsvereine sowie deren Gliederungen gegenüber dem Landesverband, dem Land- oder Stadtkreis und den auf Kreisebene tätigen sonstigen Verbänden und Einrichtungen. Er arbeitet eng mit den übrigen Kreisverbänden und mit den Schwesternschaften vom Roten Kreuz innerhalb seines Bereichs zusammen.

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