Berufsausbildung zum Notfallsanitäter

Bild zeigt Frau Karin Rhein

Ansprechpartnerin Rettungsdienst Güstrow gGmbH

Frau
Karin Rhein

Geschäftsführerin

Tel: 038461 23 35
Fax: 03843 694942

rw-buetzow@drk-guestrow.de

Am Ausfall 53a
18246 Bützow

Wir bieten die Möglichkeit der Berufsausbildung zum Notfallsanitäter in unseren Lehrrettungswachen in Bützow, Güstrow und Teterow.

Bild zeigt die Übung am Dummy

Der Beruf des Notfallsanitäters ist die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert drei Jahre. Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die aufgrund dieses Gesetzes erlassene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
Als Zugangsvoraussetzung muss mindestens ein mittlerer schulischer Bildungsabschluss vorgewiesen werden. Hauptschüler müssen zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufsausbildung absolviert haben (§ 8 Nr. 2 NotSanG).
Als neues Ausbildungziel gilt, dass entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten vermittelt werden sollen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 NotSanG).

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischem und praktischem Unterricht im Umfang von 1920 Stunden in einer staatlich anerkannten Schule. An Stelle des früher traditionellen Fächerkatalogs ist die Ausbildung in zehn verschiedene Themenbereiche gegliedert, die einen übergreifenden Charakter haben und auf eine stärker handlungsorientierte Ausbildung ausgerichtet sind:

Bild zeigt Herrn Alexander Plass

Ansprechpartner Rettungsdienst Güstrow gGmbH

Herr
Alexander Plass

Geschäftsführer

Tel: 03843 694950
Fax: 03843 694942

a.plass@drk-guestrow.de

Hagemeisterstr. 5
18273 Güstrow

  1. Notfallsituationen bei Menschen aller Altersgruppen sowie Gefahrensituationen erkennen, erfassen und bewerten.
  2. Rettungsdienstliche Maßnahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr auswählen, durchführen und auswerten.
  3. Kommunikation und Interaktion mit, sowie Beratung von hilfesuchenden und hilfebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters sowie soziologischer und psychologischer Aspekte.
  4. Abläufe im Rettungsdienst strukturieren und Maßnahmen in Algorithmen und Einsatzkonzepte integrieren und anwenden.
  5. Das Arbeiten im Rettungsdienst intern und interdisziplinär innerhalb vorhandener Strukturen organisieren.
  6. Handeln im Rettungsdienst an Qualitätskriterien ausrichten, die an rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen orientiert sind.
  7. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer Schäden durchführen. Es können dabei in gewissem Rahmen bis zur Übergabe an einen weiterbehandelnden Arzt auch invasive Maßnahmen durchgeführt werden.
  8. Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen.
  9. Auf die Entwicklung des Notfallsanitäterberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen.
  10. In Gruppen und Teams zusammenarbeiten

Die praktische Ausbildung findet zum einen in einer Lehrrettungswache im Umfang von 1960 Stunden und zum andern in einem geeigneten Krankenhaus im Umfang von 720 Stunden statt. Sie umfasst im Einzelnen:

Rettungswache

  • Dienst an einer Rettungswache
  • Durchführung und Organisation von Krankentransporten
  • Durchführung und Organisation von Einsätzen in der Notfallrettung

Krankenhaus

  • Pflegeabteilung
  • Interdisziplinäre Notfallaufnahme
  • Anästhesie-und OP-Abteilung
  • Intensivmedizinische Abteilung
  • Geburtshilfliche, pädiatrische oder kinderchirurgische Fachabteilung/Intensivstation oder Station mit entsprechenden Patientinnen und Patienten
  • Psychiatrische, gerontopsychiatrische oder gerontologische Fachabteilung

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil umfasst. Die Prüfung ist an der Schule abzulegen, bei der die Ausbildung abgeschlossen wird.

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  • Bewerbungsanschreiben mit (Mobil) - Rufnummer für Rückfragen
  • Lebenslauf mit Foto
  • Anlagen (Zeugnisse, Bescheinigungen über Praktika)
  • Kopie Führerschein (falls vorhanden)


Die Bewerbungsfrist endet am 01. März für das laufende Jahr!